NOYB-Team um Max Schrems befragt Unternehmen nach ihren Reaktionen auf “Schrems II”
Der EuGH hatte im letzten Jahr durch sein Urteil zum s.g. EU-Privacy-Shield und zu Standard-Datenschutzklauseln die bisherigen Rechtsgrundlagen für Datenübermittlungen in großen Teilen für unionsrechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung führte zu erheblicher Unsicherheit und Fragen, wie Unternehmen (wie Amazon, Facebook etc.)…