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BfDI kritisiert 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hat die durch jüngste Reform des IfSG (§ 28b IfSG) und des ArbSchG vorgesehen Pflicht für eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz kritisiert. Zwar spricht er sich zunächst für die Maßnahme als solche aus, allerdings mangle es den neuen gesetzlichen Regelungen an hinreichenden Datenschutzmaßnahmen, die die sensiblen Gesundheitsdaten der Beschäftigten hinreichend vor Missbrauch schützten. Kelber merkt insbesondere negativ an, dass es keine Pseudonymisierungspflicht gebe und zudem den Kontrollpersonen keine explizite Schweigepflicht auferlegt worden sei.
Es sei zudem nicht nachvollziehbar, weshalb nicht vorgesehen sei, dass die Informationen über den Impf-/Genesungs-/Teststatus nicht strengen Löschpflichten unterlägen. Denn die Daten seien über den speziellen Arbeitstag hinaus nicht mehr erforderlich für den Kontrollzweck und daher fehlte es auch an einer Rechtfertigung für eine längere Speicherung.

Insgesamt wird seitens des BfDI zudem hinterfragt, weshalb nun direkt eine harte Kontrollpflicht unter Bußgeldandrohung eingeführt worden sei. Die alleinige Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit hätte laut BfDI ausgereicht.

Quelle: BfDI, Pressemitteilung vom 19.11.2021, https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/16_3G-am-Arbeitsplatz.html

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