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Datenschutzbehörden führen deutschlandweite Prüfung des Datentransfers in Drittstaaten durch

Die in Deutschland zuständigen Datenschutzbehörden haben ein koordiniertes Prüfungs- und Kontrollverfahren bezüglich des Datentransfers durch Unternehmen in Drittstaaten eingeleitet. Im Zuge dessen wenden sich die jeweils zuständigen Behörden durch einen Fragekatalog an bestimmte Unternehmen. Diese haben die Fragen dann entsprechend zu beantworten. Zweck des länderübergreifenden Vorgehens ist die Umsetzung des Schrems II Urteils durch den EuGH, wonach der Datentransfer insbesondere in die USA aktuell auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses nicht mehr möglich ist.

Die Behörden wollen mit ihren Fragen insbesondere folgende Bereiche abdecken: Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, Hosting von Internetseiten, Webtracking, Verwaltung von Bewerberdaten, konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten.

Die Fragebögen sind hier öffentlich auf der Seite des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abrufbar.

Quelle: edpb.europa.eu, https://edpb.europa.eu/news/national-news/2021/coordinated-german-investigation-international-data-transfers_de ; Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, https://datenschutz-hamburg.de/pages/fragebogenaktion/

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