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Schnelle Reaktionszeiten selbstverständlich

Wenn Sie Interesse an einer Beratung durch die Kanzlei Dr. Stumper haben, dann rufen Sie doch einfach an oder schicken eine Mail.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Zuerst die Stammdaten

Beziehen Sie uns bitte so früh wie möglich in Ihre Projekte ein. Nur dann können wir Ihnen wirklich effizient helfen.
Falls absehbar bedeutet das: sobald Sie von einem geplanten Projekt erfahren, nicht erst zwei Wochen vor dem Starttermin (falls Sie das wissen und planen können – in anderen Fällen helfen wir Ihnen natürlich auch).

Sie erhalten von uns einen Link zu einem web-Formular, in das Sie bitte Ihre Kerndaten zu Gremium, Unternehmen etc. eintragen. Danach bekommen sie einen Beratungsvertrag zurück.

Das Ganze ist für Sie rechtlich unverbindlich, denn ohne BR-Beschluss und Unterschrift des Vorsitzenden werden wir ohnehin nicht tätig; es können also auch keine Kosten entstehen, die dann hinterher irgendwem in Rechnung gestellt werden könnten.

Im Beratungsvertrag finden Sie einen Beschlussvorschlag, den Sie bitte nur abändern, wenn Sie das vorher mit uns besprochen haben – jede Änderung kann unerwünschte Folgen haben. Der Beschluss ist nur wirksam, wenn er sich auf den konkreten (!) Beratervertrag bezieht.

Seien Sie sich bitte bewußt darüber, dass wir mit mehr als 25jähriger Erfahrung keine Verträge verwenden, die rein zufällig so aufgebaut sind, wie sie es sind. Die komplette Rechtsprechung zu Fragen und Problemen, die den Bestand der Beratung gefährden können, ist von uns berücksichtigt.
Und: der Beratungsvertrag ist nicht „unser Problem“, sondern definiert das Risiko, mit dem die Beratung durch Anfechtungen steht und fällt. Ein sauberer Beratungsvertrag ist damit  die Grundlage für eine ungefährdete Beratung, damit Sie als Gremium nicht stranden.

Im Vertrag finden Sie außerdem ein Formular zur Kostenübernahme für den Arbeitgeber.
Bitte gehen sie in folgender Reihenfolge vor:

  1. Vertrag beschließen (dafür die Beschlussvorlage im Vertrag nutzen).
  2. Vertragstexte (besteht aus Rechtsberatungsvertrag, Vergütungsvereinbarung und Vollmacht) jeweils durch den Vorsitzenden unterschreiben.
  3. Kopie des unterschriebenen Vertrages als pdf der Originale an die Kanzlei mailen.
  4. Beschluss in Form von Einladung, TO und unterschriebenem Protokoll als pdf der Originale an die Kanzlei mailen.
  5. Kopie des unterschriebenen Vertrages als pdf vom Original mitsamt des Einverständnis-Formulars an den AG durchreichen, unterschriebene Rückgabe (ggf. mit Fristsetzung) erbitten.
  6. Bitte halten Sie uns über den Fortgang einzelner Zwischenschritte auf dem Laufenden. Wenn Fragen auftreten, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu. Wir betreuen Sie von Anfang an, weil wir möchten, dass von Anfang alles sauber und fundiert abläuft – denn unser Job ist Risikominimierung.

Sie können den Vertrag jederzeit ohne Fristen wieder kündigen. Auch insoweit können keine ungewollten Kosten entstehen. 

Für einzelne Arbeitnehmer

Als einzelner Arbeitnehmer genügt eigentlich schon die Vereinbarung eines Beratungstermins. Selbstverständlich benötigen wir aber von Ihnen, wenn wir Sie noch nicht kennen, Ihren Stammdatensatz zur Authentifikation. Bitte beachten Sie, dass wir das Risiko des Eintritts Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen. Wir bitten Sie daher um einen Vorschuss und darum, die Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung intern zu klären.

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