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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine aktualisierte Arbeitsschutzverordnung in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen rundum die Corona-Pandemie entworfen, die am 10.09.2021 in Kraft treten wird.

Tragende Neuerungen sind dabei die Informationspflicht, welche Arbeitgeber nun gegenüber ihren Beschäftigten erfüllen müssen, sowie die Möglichkeit den Impfstatus/Genesenenstatus der Angestellten bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Virusbekämpfung zu berücksichtigen.
Arbeitgeber müssen nun Risiken und Folgen einer Infektion gegenüber den Beschäftigten darlegen und sie über eine bestehendes Impfangebot in Kenntnis setzen. Gleichzeitig sollen die Beschäftigten aber weder unmittelbar noch mittelbar zur Impfung verpflichtet werden. Auch eine Abfrage bzw. Kontrolle des individuellen Impfstatus sieht die Verordnung nicht vor. Eine solche wäre aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes auch umstritten gewesen. Bereits im Vorhinein wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber daraufhin, dass eine Novelle der ArbeitsschutzVO diese Bedenken zu berücksichtigen habe. Es sei insofern auch nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber den individuellen Status eines jeden Arbeitnehmers kenne, so der BfDI.
Unabhängig davon lässt allerdings die Informationspflicht bzgl. einer Impfmöglichkeit den klaren Willen des Gesetzgebers erkennen, mehr Menschen zu einer Impfung zu bewegen, was nun auch über die betrieblichen Wege geschehen soll. Auch die Möglichkeit, während der regulären Arbeitszeit eine Impfung wahrzunehmen, sollen die Beschäftigten erhalten. Ob diese Zeit vergütet wird – also der Arbeitgeber auch die Kosten für den damit verbundenen Arbeitsausfall trägt – ist indes nicht geregelt. § 5 Abs. 1 des Entwurfs sieht lediglich vor, dass der Arbeitgeber „die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen“ habe.

Quellen: BMAS, die Änderungen im Wortlaut; lto.de; BfDI (zltzt. geprüft: 02.09.2021)

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