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Es ist wichtig, gerade auch Beschlüsse zu Sachverständigen formal sauber zu fassen, um einer Anfechtung durch den AG zu entgehen.

Manche Betriebsräte sagen:
„Was gehts mich an, wenn der Beschluss sich später als unwirksam erweist ? Soll doch der Berater selbst sehen, wie er an sein Geld kommt“.

Nun ja: diese Sichtweise ist nicht nur wenig kollegial, sondern vor allem auch für den BR selbst höchst gefährlich. Ist der Beschluss für den Beratungsvertrag unwirksam, so kann der AG den Geldhahn zudrehen und die Beratung ist beendet. Wenn das mitten im Projekt passiert, ist der BR nicht nur erpressbar, sondern muß das Projekt gerade dann auf Eis legen oder selbst damit weiterstolpern, wenn er die Beratung gerade asm dringendsten braucht.

Die typischen Beschlussvorlagen zum Sachverständigen-Vertrag erhalten Sie von uns, sobald Sie unser Mandatsformular ausgefüllt haben, dass wir Ihnen senden. Beim Fassen der Beschlüsse sollten Sie bitte unbedingt die folgenden Tipps beachten:

  1. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Ladung aller BR-Mitglieder
  2. Rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung – in der alle Tagesordnungspunkte korrekt benannt worden sind.
    Tipp: Trotz fehlender Formvorschriften hat sich in der Praxis auch hier die Schriftform bewährt (Mail genügt in kurzfristigen Fällen)
    Die exakt ausformulierte Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Bestellung als Berater sollte als Tagesordnungspunkt bezeichnet sein.
  3. Bestehende Möglichkeit der Vorbereitung auf die Sitzung für jedes BR-Mitglied. Also: mit der Tagesordnung auch alle hierzu erforderlichen Unterlagen an die BR-Kollegen übersenden (Mail genügt).
  4. Ladung von entsprechenden Ersatzmitgliedern für verhinderte BR-Mitglieder.Beachte: Auch Ersatzmitglieder müssen die Möglichkeit der Vorbereitung haben – also: Tagesordnung mit der Einladung auch an sie senden. Ersatzmitglieder sollen immer nur dann teilnehmen, wenn das ordentliche Mitglied verhindert ist und sie aus diesem Grunde geladen wurden. 
    Achtung: Verhinderung liegt nicht vor, wenn jemand z.B. im Gebäude ist, aber mit „wichtigen“ Aufgaben betraut ist (selbst, wenn der AG das will oder bestätigt). Es darf dann kein Ersatzmitglied geladen werden!
  5. Beachtung sonstiger Teilnahmerechte – JAV und Schwerbehindertenvertretung.
  6. Ladung von AG und/oder Vertreter der Gewerkschaft bei aktuellem Anlass.
  7. Spontane Änderung/Erweiterung der Tagesordnung: nur zulässig, wenn ein einstimmiger Beschluß der beschlussfähig Erschienenen (einschließlich Ersatzmitgliedern) vorliegt (neue Rechtsprechung des BAG seit BAG 7 AS 6/13). Dies wird häufig missachtet, wenn unter dem TO-Punkt „Verschiedenes“ plötzlich Beschlüsse gefasst werden.
  8. Diskussion im Gremium zu beschlussrelevanten Tagesordnungspunkten.
  9. Beschlussfähigkeit des Betriebsratsgremiums liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und an der Beschlussfassung teilnimmt.
    Beachte: Festzustellen sind hier die erforderliche Stimmenmehrheit im Gremium sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums. Es dürfen nur abstimmungsbefugte Personen an der Beschlussfassung teilnehmen.
  10. Auszählung der Stimmen und Verkündung des Ergebnisses – Enthaltungen sind Nein-Stimmen.
  11. Feststellen der fehlerfreien Beschlussfassung – bei Entdecken eines Fehlers noch mal fehlerfrei beschliessen!
  12. Aufnahme des korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Beschlussformulars in die Sitzungsniederschrift (Protokoll).
    Sie ist vom BR-Vorsitzenden oder vom Schriftführer eigenhändig zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist auch in Ausschüssen mit eigenständiger Erledigungskompetenz zu erstellen.
  13. Eigenhändiges Unterschreiben einer Anwesenheitsliste durch jeden Teilnehmer der BR-Sitzung.

Achtung:
Die Beschlussformulierung ist extrem wichtig und darf keine Fehler enthalten. Vor Gericht ist die erste Übung eines AG-Anwalts, die Unwirksamkeit des jeweils zugrunde liegenden Beschlusses zu behaupten. Dies führt zwingend zur Vorlagepflicht aller Dokumente durch den BR.
Auf Wunsch formulieren wir für Sie alle Beschlüsse vorab und übermitteln Ihnen den Text per Mail.

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