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Hamburgs Senat wird vor Zoom Nutzung gewarnt

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz hat den Senat Hamburgs vor der Nutzung der Videokonferenzplattform Zoom gewarnt. Der Senat nutzt den Dienst wohl hauptsächlich für die Aufgaben der Staatskanzlei. Wie das IT-Nachrichtenportal HEISE-Online berichtet, stützt sich Ulrich Kühn (Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz) dabei vor allem auf die unsichere Rechtslage nach dem Schrems II-Urteil und weist darauf hin, dass Daten seitens Zoom in die USA als unsicherer Drittstaat übertragen werden könnten. Dies verstoße dann gegen die DSGVO.
Auch wenn seitens Zoom beteuert wird, die Verarbeitung aller Daten erfolge im Einklang mit europäischem Recht, so könne man sich auf derartige Aussagen nicht als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung stützen.

Besonders problematisch ist dabei wohl die Funktion des neusten Zoom-Updates, durch welches Meetings abgespeichert und zu Nachschau in eine Cloud geladen werden können. Ob dabei Daten in die USA transferiert würden, sei unsicher. Selbst wenn Zoom zudem vertraglich garantiere, man würde die Daten nicht an z.B. US-Behörden weitergeben, verbleiben auf Grund der us-amerikanischen Rechtslage (vgl. z.B. Patriot-Act) allerdings Zweifel, ob das Unternehmen diese Aussagen gegenüber den Behörden durchsetzen kann.

Quelle: Heise-online, https://www.heise.de/news/Hamburgischer-Datenschutzbeauftragter-verwarnt-Senat-wegen-Zoom-6166265.html, zltzt. geprüft: 19.08.2021.

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