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Passen wir zueinander ?

Die Philosophie der Kanzlei Dr. Stumper – firstlex beruht auf grundlegenden ethischen Prinzipien.

Die Kanzlei Dr. Stumper ist ein Beratungshaus. Das bedeutet, Sie können von uns alle Leistungen abrufen: von einer kurzen Analyse einer BV bis zu hochkomplexer Projektberatung und -verhandlung.

Dabei stehen wir auf dem Fundament folgender Überzeugungen:

  • Ihr Anliegen ist Ihnen wichtig. Deshalb ist es uns wichtig. Wir betreuen Ihr Projekt so, als wäre es unser eigenes und setzen uns mit Haut und Haaren für einen Erfolg ein.
  • Zum Erfolg gehört aber auch Qualität und Seriosität. Sie bezahlen uns für Top-Kompetenz. Dafür haften wir und dafür steht unsere Reputation. Pfusch und faule Kompromisse sind daher mit uns nicht möglich.
  • Unsere Arbeit ist von anwaltlichem Standesrecht geprägt. Das bedeutet, dass wir stets versuchen, Risiken von Ihnen fern zu halten (auch, wenn Sie sie noch gar nicht sehen).
  • Wir bieten Ihnen immer mehrere Handlungsoptionen an und zeigen die möglichen Folgen auf. Entscheiden müssen Sie.
  • Wir sind immer offen und ehrlich Ihnen gegenüber – keine Tricks, keine Spielchen. Damit haben wir schon genug zu kämpfen, wenn wir uns die andere Seite ansehen. Gemeinsam.
  • Wir stellen auch unangenehme Fragen und zeigen Fehler auf, die gemacht wurden. Denn wir möchten, dass es in Zukunft besser läuft.
  • Wir sprechen auch dem Betriebspartner gegenüber eine offene Sprache – ist er höflich, sind wir es auch; ist er unhöflich, können wir gegenhalten. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
  • Wir brauchen Ihre Rückendeckung. Der Verhandlungspartner versucht immer (!), auszutesten, wie weit er gehen kann. Wenn Sie uns dabei allein auf dem Feld stehen lassen, fehlt diese Rückendeckung, ohne die wir nicht für Sie arbeiten können.

Ja, wenn wir gleiche Ideale verfolgen

Wenn Sie für folgende Werte und Prinzipien stehen, dann teilen wir gleiche Ideale und dann sind wir gemeinsam stark:

  • Sie suchen intelligente, anspruchsvolle, qualifizierte Lösungen
  • Sie schenken uns als Ihren Beratern Ihr Vertrauen und weihen uns in alle Hintergründe ein, die wir für unsere Arbeit brauchen.
  • Sie nehmen Ihre Aufgabe ernst und spüren die Verantwortung für die Kollegen, die das von Ihnen auch erwarten.
  • Sie sind wach, kritisch und konsequent.
  • Sie schätzen Aufrichtigkeit und klare Worte.
  • Sie sind bereit, für Ihren Standpunkt einzustehen und zeigen Ihrem Verhandlungspartner die rote Karte, wenn er unfair, unsachlich oder ungerecht ist.
  • Sie stehen zu Ihrem Berater auch dann, wenn der Wind auffrischt und lassen eine Abspaltung nicht durchgehen.

Testen Sie uns – und sich selbst

1. Sie melden sich bei uns und fragen wegen Beratung an. Es sei sehr eilig, das Gremium wolle schon in zwei Tagen darüber beschließen. Wir erstellen Ihren Beratungsvertrag und senden ihn innerhalb 24 Stunden zu. Nach einer Woche haben wir noch nichts gehört und fragen per Mail nach, wie der Stand ist. Keine Antwort. Nach einer weiteren Woche fragen wir erneut nach. Antwort: es hätten sich "ein paar Dinge" verändert, man melde sich. Nach zwei weiteren Wochen fragen wir nochmals, ob die Sache noch aktuell sei. Keine Antwort.

a) Ja, und ? Eine Anwaltskanzlei ist eben auch nur ein Dienstleister – es besteht doch keine Anspruch auf einen Auftrag. 

b) Nun ja, halbwegs gute Umgangsformen sollte man schon an den Tag legen und kann ja dann mal von sich aus mitteilen, wenn kein Interesse mehr besteht.

c) Jede professionell arbeitende Kanzlei weiß, das sie nicht allein am Markt agiert. Es gibt viele Wettbewerber und gibt viele Gründe, sich für diesen oder einen anderen zu entscheiden. Das wird ein Berater immer respektieren.
Beratung durch einen Anwalt soll jedoch ein Vertrauensverhältnis begründen. Wenn man es erst eilig macht und vorgibt, die Entscheidung für gerade diese Kanzlei sei schon gefallen oder wenn man bereits Zeit und Rat des Beraters in Anspruch genommen hat, dann ist es das Gegenteil vertrauensvollen Umgangs, wenn man sich einfach nicht mehr meldet oder die Sache mit geheimnisvollen Andeutungen offen läßt.

2. Sie erhalten von der Kanzlei Dr. Stumper einen Beratervertrag mit allem drum und dran - es ist ein Beschlussvorschlag dabei und ein Formular für die Einverständniserklärung des Arbeitgebers (Kostenübernahme).

a) Danke, den Beschlussvorschlag brauchen wir  nicht, denn wir haben schon einen Beschluss gefaßt.

b) Wir beschliessen und unterschreiben erstmal nichts und warten, was der Arbeitgeber von dem Vertrag so hält.

c) Gute Sache, dann nutzen wir das – damit nichts anbrennen kann – beschliessen, unterschreiben und leiten alles an den Arbeitgeber weiter. Wichtig ist ja auch, dass wir erstmal intern unsere Hausaufgaben machen und dem Arbeitgeber klar signalisieren, dass wir einen Willen gefaßt haben und wie der aussieht. Jeder andere Weg ist ja wohl eher eine Einladung an den Arbeitgeber, sich einzumischen und Einfluß zu nehmen. Wenn wir hier schon keine klare Linie zeigen, wie soll das dann erst später in den Verhandlungen laufen ?

3. Im Gremium meinen einige Kollegen, dass die Vertragsunterlagen der Kanzlei Dr. Stumper zu kompliziert ausfallen würden. Früher hätte man auch schon mit Anwälten zusammen gearbeitet und die hätten viel einfachere Verträge eingereicht, teilweise hätte auch ne Mail gereicht.

a) Genau. Was haben wir als BR damit zu tun ? Soll der doch selber sehen, wie er mit dem Arbeitgeber auf einen Nenner kommt. Dafür müssen wir uns doch nicht mit diesem ganzen juristischen Kram rumquälen.

b) Wir sind ja der Mandant, nicht der Arbeitgeber. Insofern sollten wir schon drauf achten, dass uns da nicht später jemand den Stuhl wegzieht, auf dem wir sitzen wollen.

c) Viele Anwälte sind bereit, auf Formalien zu verzichten, wenn das den Weg zum Honorar ebnet. Manche kennen diese Formalien noch nicht einmal. Ein seriöser und guter Anwalt wird immer darauf achten, dass das Vertrauen in die anwaltliche Kompetenz nicht gerade dort enttäuscht wird, wo der BR am wenigsten Ahnung hat: beim anwaltlichen Standesrecht und dem darauf basierenden Beratungsvertrag..
Der Arbeitgeber hat die höchsten Chancen, im Nachhinein die Beratung zu torpedieren, wenn er geltend macht, dass entweder der BR bei seinen Beschlüssen gepfuscht hat oder der Anwalt bei seinen Verträgen. Anspruchsvolle Verträge sind also der Preis dafür, dass es später keine Probleme gibt. Und genau das zu vermeiden ist ja der Job eines Anwalts – und nicht, möglichst leicht an sein Geld zu kommen.

4. Der Arbeitgeber möchte vor der Unterzeichnung der Kostenübernahme mal mit Dr. Stumper oder dem jeweils zuständigen Anwalt plaudern. Dabei will er auch deutlich machen, dass die Honorarsätze viel zu hoch seien.

a) Gute Idee, dann können sich die beiden ja schonmal kennenlernen.

b) Jemand, der seit mehr als 25 Jahren am Beratungsmarkt steht wird wohl schon wissen, welche Honorare üblich und vertretbar sind. Ist es nicht auch ohnehin so, dass die Anwälte von Arbeitgebern viel höhere Honorare erhalten, als die von Betriebsräten ? 

c) Es ist besser, wenn der Arbeitgeber die Kommunikation mit dem Gremium abwickelt. Schließlich soll unser Anwalt nicht ihm gefallen, sondern uns – und wir entscheiden, wer uns beraten soll. Wenn sich AG und Berater ohne Beisein des BR besprechen, wird es am Ende immer zwei Versionen geben – der AG kann dadurch den Berater schon gleich zu Beginn schlecht machen. Der BR steht dann zwischen den Stühlen, das ist weder für den BR gut noch für den künftigen Berater.

5. Das Gremium hat einen Beschluss über die Bestellung eines Sachverständigen zu einem "sehr eiligen" Thema gefaßt, ohne vorher mit der Kanzlei Dr. Stumper Rücksprache zu nehmen. Die Kanzlei möchte prüfen, ob der Beschluss wirksam ist. Ist er das nicht, wäre die Beratungstätigkeit jederzeit vom AG zu stoppen. Und das wäre eine dauerhafte Gefahr für die späteren Verhandlungen, die ggf. auch einmal schwierig und für den AG unangenehm ausfallen können. Die Prüfung ergibt nun, dass etliche Mängel im Beschluss verborgen sind. Daraufhin erhält der BR eine korrekte, anwaltlich vorbereitete Beschlussvorlage von der Kanzlei sowie eine Checkliste zur richtigen Beschlussfassung. Der BR beschließt diese, die Kanzlei prüft und stellt fest: es sind erneut schwere Mängel eingebaut worden. Der BR hat sich nicht an die Vorlage gehalten und auch die Checkliste ignoriert. All das erklärt die Kanzlei dem Vorsitzenden per Mail. Danach hört sie nichts mehr von ihm. Nach zwei Nachfragen und sechs Wochen erklärt der Vorsitzende per Mail, man habe das Thema herunterpriorisiert und werde sich "ggf. wieder melden, falls es wieder auf die Tagesordnung gelangt".

a) Pech für die Kanzlei. Warum nervt sie das Gremium auch so mit diesen ganzen überflüssigen Formalien ?

b) Also, als Vorsitzender hätte ich auch keine Lust, mich so bloßstellen zu lassen.

c) Hier geht es nicht um persönliche Eitelkeiten, sondern um den Erfolg in der Sache. Wenn man schon so viel (kostenlose) Hilfe erfährt, dann sollte man sie auch annehmen und es richtig machen. Man schneidet sich doch sonst ins eigene Fleisch, wenns nachher dann schiefgeht, weil man nicht auf den Fachmann gehört hat.

6. Sie haben in Ihrem Gremium den Beschluss zum Beratervertrag gefaßt, der Arbeitgeber hat die Kostenübernahme in Aussicht gestellt. Der BR-Vorsitzende erklärt nun jedoch, er unterschreibe den Vertrag nicht. Grund: er sorgt sich, dass er in Haftung gerät, wenn der Vertrag mit dem BR und nicht mit dem AG abgeschlossen werde.

a) Guter Mann, man kann nie vorsichtig genug sein.

b) Warum sollte ein Berater tätig werden, solange der Mandant ihm nicht den Startschuss gibt ? Das kann doch der Vorsitzende selbst steuern.  Außerdem sollte ein Anwalt ja wohl wissen, wie solche Dinge rechtlich korrekt zu organisieren sind. Wenn man ihm dabei nicht vertraut, wie soll er dann erst in der Sache selbst beraten, ohne dass man ihm ständig unterstellt, er habe ja eigentlich überhaupt keine Ahnung ?

c) Der Abschluß eines anwaltlichen Beratervertrages mit dem AG stellt einen schweren Standesrechtsverstoß dar. Es handelt sich um Parteiverrat gegenüber dem BR. Der Anwalt kann dadurch seine Zulassung durch die Anwaltskammer verlieren. Es ist völlig abwegig, einen Mandatsvertrag mit irgendeinem anderen als dem Mandanten zu schließen. Und das ist ja wohl nicht der AG, oder ?

7. Sie haben mit der Kanzlei Dr. Stumper einen Beratungsvertrag über die Erstellung und Verhandlung einer BV abgeschlossen und vom AG einen Kostenübernahme erhalten. Dann haben sie von der Kanzlei Dr. Stumper einen Roh-Entwurf einer BV erhalten und diesen Entwurf dann mit Dr. Stumper bzw. einem Kollegen seiner Kanzlei in einem Präsenztermin fortentwickelt. Der nächste Präsenztermin war für zwei Wochen später angesetzt. Dann machte aber der AG den Vorschlag, sie könnten ja schonmal ohne Anwalt darüber sprechen und das hat das Gremium dann gemacht und den Entwurf mit dem Arbeitgeber umgearbeitet.

a) Das ist ein sehr effizientes Vorgehen – bravo !

b) Man hätte vielleicht dieses Vorgehen vorher mit der Kanzlei absprechen sollen. Wie soll jemand beraten, wenn man mal mit ihm und mal ohne ihn den Beratungsgegenstand verändert ?

c) Wozu holt man sich erst einen Berater, wenn man dann deutlich macht, dass man ihn gar nicht braucht, weil man glaubt, es doch selbst zu können ? Es ist auch nicht die feine Art, dem Berater so in den Rücken zu fallen.

8. Die Kanzlei Dr. Stumper hat sie eineinhalb Jahre bei sehr schwierigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber begleitet und sie um eine ganze Menge schwieriger Klippen herum manövriert. Am Ende wollte der AG alles rückgängig machen. Daraufhin hat der Betriebsrat die Einigungsstelle angerufen. Kurz vor dem ersten Termin machte der AG den Vorschlag, noch über ein paar Kompromissvorschläge zu reden, die er ausgearbeitet hat. Allerdings ohne Anwälte.

a) Gute Idee, dann ist die Atmosphäre sicher viel entspannter und man kommt vielleicht schneller vorwärts.

b) Wenn man seinen Berater jetzt nicht braucht, wenn es ums Eingemachte geht, dann hat man ihn ja eigentlich nie gebraucht. Man muß schon sehr naiv sein, um nicht zu erkennen, dass das eine Falle ist.

c) Schwerer Fehler – durchschaubarer Versuch der Spaltung von Gremium und Berater. Damit würde man ja seinem Berater offen in den Rücken fallen und sich gegenüber dem AG von ihm abkehren. Danach ist er verbrannt. Schon allein die Solidarität zum Berater verbietet ein solches Vorgehen. Es ist aber eben auch sachlich äußerst unklug.

Testergebnis

O.k. – und jetzt ?

Ganz einfach. Haben Sie häufig die Antwort  c) und manchmal auch b) als sinnvoll angesehen ? Dann passen wir wahrscheinlich gut zusammen.

Dann stehen die Chancen günstig, dass wir sehr erfolgreich zusammen arbeiten können.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen !

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