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Strengere Ahndung von Datenschutzverstößen bei EU-Parlamentswahlen

Parteien und mit diesen eng verbundene Stiftungen müssen im Zuge der EU-Parlamentswahlen mit einer strengeren Verfolgung und Bestrafung bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht rechnen.
Das Parlament, die Kommission sowie die zuständige Rat der europäischen Union verständigten sich darauf, das Parteien bei Verstößen bis zu fünf Prozent ihres Jahresbudgets an Strafe zahlen müssen.
Insbesondere unter Beachtung der möglichen Wahlmanipulation im Zuge der Brexit-Abstimmungen und des Skandals um das Unternehmen Cambridge-Analytica, sah sich die EU zu präventiven Maßnahmen vor den Wahlen des EU-Parlaments im Mai 2019 gezwungen.
Zwar müssen die Beschlüsse noch offiziell vom Parament bestätigt werden. Allerdings gilt als gesichert, dass die neuen Regelungen bis zu den Wahlen in Kraft getreten sind.

 

 

Quellen : https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Datenschutzverstoesse-durch-Parteien-im-Wahlkampf-werden-sanktioniert-4281080.html
http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2019-01-17/c6d4f6186a019699d6c86382c2039794?GEPC=s5

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