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Recht auf Vergessenwerden: EU-Generalstaatsanwalt plädiert für Linkentfernungen nur innerhalb der europäischen Union

Ist Google verpflichtet Links zu entfernen, die nach einer personenbezogenen Suche erscheinen, wenn eine natürliche Person eine solchen Antrag stellt?
Bezüglich dieser Rechtsfrage hat nun der Generalstaatsanwalt Szpunar dem EuGH vorgeschlagen, dass ein solches Recht des Einzelnen nur innerhalb der EU gegen Google durchsetzbar sein soll. Außerhalb der EU überwiege wohl das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse des potentiellen Antragstellers, so der Generalstaatsanwalt. Daher sei Google lediglich dann in die Pflicht zu nehmen, sofern eine etwaige Suchanfrage innerhalb der EU durchgeführt wird. Dies solle seitens Google durch Geoblocking erreicht werden. Der Domainname der verlinkten Seite sei dann ebenfalls irrelevant, sofern es eine Domain aus dem Binnenmarkt der EU stamme.
Die endgültige Entscheidung des EuGH über die anhängige Streitsache steht noch aus.

 

Pressemitteilung des EuGH CURIA: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-01/cp190002de.pdf

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