Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Präsenzsitzung des Betriebsrats trotz Pandemie möglich
Der Betriebsrat darf sich zu einer Präsenzsitzung auch während der Corona-Pandemie treffen, um notwendige und geheime Wahlen durchzuführen. Diese seien nicht über digitale Sitzungen möglich, so entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Ein Arbeitgeber hatte das Zusammentreffen des Gesamtbetriebsrats mit der Begründung untersagt, ein solches bürge unkalkulierbare Infektionsrisiken für alle Beteiligten. Zudem sei es kein Problem auch geheime Wahlen über die entsprechenden Videokonferenz-Tools durchzuführen.
Das Landesarbeitsgericht hingegen stellte klar, dass das BetrVG dem BR-Vorsitzenden das Recht zugesteht, ohne Einfluss des Arbeitgebers zu entscheiden, wie und wo die Sitzungen des Betriebsrats stattfinden. Zudem sei das Risiko einer Infektion angesichts der Wichtigkeit der geheimen Wahl hinzunehmen und stelle für keinen der Beteiligten eine unzumutbare Belastung dar.
Die Richter positionierten sich allerdings nicht bezüglich der Frage, ob dies auch für Sitzungen des GBR oder BR gilt, ohne das geheime Wahlen stattfinden müssen.
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 21/20 vom 25.08.2020
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