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Unwirksamkeit von „Privacy Shield“ – Wie Verantwortliche sich bei Datentransfer in die USA nun verhalten sollten

Was gilt nun eigentlich für die Datenübermittlung in die USA? Mit dem Urteil des EuGH (C-311/18 („Schrems II“)), welche den Angemessenheitsbeschluss der Kommission unter dem Namen „Privacy Shield“ für den Datentransfer für unwirksam erklärt, entstehen große Unsicherheiten. Wie müssen sich Verantwortliche nun verhalten? Was ist noch, auf Basis welcher Rechtsgrundlagen erlaubt, was verboten?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die einen Leitfaden dafür bildet, wie in den aktuell unsicheren Fahrwassern idealerweise navigiert werden sollte. Die Orientierungshilfe ist unter folgendem Link einsehbar.

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