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Offensive im Datenschutz: EDSA gründet Taskforce für Beschwerden gegen Google und Facebook

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat unter Federführung des Bundesbeauftragten für Datenschutz Ulrich Kelber eine Task-Force zur Behandlung von Beschwerden der Organisation „Non-of-your-business“ (noyb) gegründet. Diese hatte bei verschiedenen Behörden europaweit Beschwerden gegen Google und Facebook eingereicht. Die Beschwerden hängen mit der Entscheidung des EuGH zur Unwirksamkeit des Privacy-Shield zusammen. Der EuGH hatte entschieden, dass die USA keine angemessenen Datenschutzstandards für die Datenverarbeitung gewährleisten. Gleichzeitig stellte der EuGH fest, dass eine andere Möglichkeit des legalen Datenverkehrs in die USA – die s.g. Standardvertragsklauseln – nicht grundsätzlich unwirksam seien, allerdings die zuständigen Datenschutzbehörden diese im Einzelfall prüfen müssten. Darauf zielen nun die Beschwerden seitens „noyb“.

Die neue Taskforce des EDSA soll einen einheitlichen Umgang mit diesen Beschwerden und der Beurteilung der Standardvertragsklauseln gewährleisten. Wahrscheinlich ist, dass diese ebenfalls in großem Umfang oder sogar sämtlich für unwirksam erklärt werden bzw. werden müssten. Dies geht auf die Feststellung des EuGH zurück, der einen Datentransfer auf ganz genereller Ebene in die USA deswegen für nicht mit den Dateschutzstandards der EU vereinbar ansieht, weil die Gesetzeslage in den USA (z.B. in Form das „pariot-acts“) vorsieht, dass Behörden jederzeit auf Daten von Unternehmen zugreifen können, ohne das die Nutzer darüber informiert werden oder einverstanden sein müssten.

Quelle: Internetauftritt des BfDI, Pressemitteilung Ausgabe 22/2020 vom 03.09.2020.

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