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Betriebsräte: von corona „überrollt“

Plötzlich mußte ja alles ganz schnell gehen: natürlich will man nicht im Weg stehen, wenn in einer solchen Notsituation alle anpacken müssen. Daher haben Betriebsräte in den letzten Wochen flächendeckend stillgehalten, als Arbeitgeber Fakten geschaffen haben bei:

Home-Office und mobile Arbeiten (§ 87 I Nr. 6 BetrVG)

Videokonferenzsysteme (§ 87 I Nr. 6 BetrVG)

gesundheitliche Untersuchungen (Fiebermessen, corona-Schnell-Tests etc.) (§ 87 I Nr. 1 BetrVG)

Kurzarbeit (§ 87 I Nr. 10/11, § 111 BetrVG)

Versetzungen, betriebsbedingte Kündigungen, Betriebsschließungen, Betriebsübergänge (§§ 99, 111 BetrVG, § 613a BGB)

Das sind lediglich Beispiele.
Alle diese Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig.
Aber was ist, wenn die Zeit der Not wieder vorbei ist ?

Wird sich der Arbeitgeber dann an den Pragmatismus der Betriebsräte erinnern ? Wird er sich seinerseits kooperativ zeigen und die versäumte Umsetzung all dieser Maßnahmen in Betriebsvereinbarungen konstruktiv begleiten, sogar fördern ?
Wie dem auch sei – als Betriebsrat heißt es dann „aufräumen“ und das bedeutet: Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage sind zu beenden oder es bedarf dann eben einer sauberen Rechtsgrundlage. Also einer Betriebsvereinbarung.

Dabei sollte man nicht den Fehler machen, vorgefertigte BV-Muster, die mal wieder irgendjemand aus der Tasche gezogen hat, blindlinks zu unterschreiben. Die meisten Muster aus der Hand von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Seminaranbietern sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Oft ohne Sinn und Verstand zusammengekleistert, was die Autoren hier und da bei google so gefunden haben.

Wie bei allen BV gilt auch hier: Sorglosigkeit, Lustlosigkeit und Fahrlässigkeit rächen sich später garantiert. Und dann darf man den Kollegen, die einen wählen sollen, erzählen, warum man so einen Sch… verzapft hat.

Suchen Sie sich für diese Aufgabe kompetente Hilfe.
Ein erster weitsichtiger und präventiver Ansatz vor (!) der Duldung neuer Maßnahmen ist immer eine Duldungsvereinbarung. Ein Muster für einen ersten Eindruck dafür finden Sie hier (als PW bitte „firstlex“ eingeben).
Bitte nicht 1 : 1 verwenden (darum ist es auch ein pdf und keine word-Datei), auch hier anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Darauf aufbauend kann man dann später in Ruhe eine gute Betriebsvereinbarung abschließen.

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