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Der corona-Eilfall: Mitbestimmung bei Video-Konferenzsystem

In corona-Zeiten wollen plötzlich alle Videokonferenzen abhalten.

Doch die sind mitbestimmungspflichtig gem. § 87 I Nr. 6 BetrVG.
Nun sind Betriebsräte (nicht nur) in Krisenzeiten durchaus flexibel und kooperativ. Folglich ist das Motto der Stunde: Wege ebnen, um den Laden am Laufen zu halten, aber nicht auf Rechte verzichten.

Dazu eignen sich Duldungsvereinbarungen.
Die sind aber ein Minenfeld und strotzen häufig vor Fehlern, die später bitter schmerzen.
Daher gibt es dafür auch kein Patentrezept. Jede Duldungsvereinbarung (die übrigens zwingend eine Regelungsabrede sein muß) muß auf das konkrete System und auf die konkreten betrieblichen Bedürfnisse angepaßt werden.

Wenn Sie sich mal eine solche Duldung als eine Art „template“ ansehen wollen, gehen Sie gerne auf den folgenden Link. Achtung: bitte als PW „firstlex“ eingeben.
Für eine individuelle Anpassung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch in eiligen Fällen.

Muster einer Duldung eines IT-Systems durch ein Gremium

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