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Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

Der Beklagte des entschiedenen Falles ist Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu diesem Zweck unterhält er Räumlichkeiten in denen ein hauptamtlicher und rund fünfzig ehrenamtliche Mitarbeiter den Seelsorgedienst verrichten.

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Tarifauseinandersetzung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden dass im Einzelfall während eines Arbeitskampfes auch zugespitzte Äußerungen zulässig sein können. Die Verfügung

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Betriebsmittel

Das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesell

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