Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Schwere Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Schwere Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Kein Schadensersatz für Betriebsrätin wegen Mobbings
Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht