Betriebsbedingte Kündigung – freier Arbeitsplatz im Ausland
Die aus § 1 Abs. 2 KSchG folgende Verpflichtung des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung - ggf. im Wege der Änderungskündigung - eine Weiterbeschäftigung zu geänderten möglich