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Kein Geld für Fehlzeiten

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein Beschäf
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