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Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden dass eine Vorschrift in einer Laufbahnverordnung die eine Mindestaltersgrenze - hier 40 Jahre - für einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn vorschreibt verfassungswidrig ist. Den Kläger
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Beteiligungsrecht?

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