Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im EuGH-Fall
Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit im EuGH-Fall
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen