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Verstoß gegen die DSGVO – in dubio pro Bcc

Ein Mann aus Sachsen-Anhalt muss eine Geldstrafe von über 2000 Euro zahlen, weil in vielen seiner Mails der Verteiler offen einsehbar war. Auf Grund dessen, dass diese Mails teilweise an über hundert Menschen adressiert waren, konnten diese die personenbezogenen Daten (ließ: die E-Mail Adressen der anderen Adressaten) offen einsehen. Der beschuldigte Absender hatte die E-Mailadressen statt im Bcc lediglich im Cc gelistet. Laut der Datenschutzbehörde Sachsen-Anhalt ist dies ein klarer Verstoße gegen die DSGVO.
Der Mann berief sich nach wiederholter Ermahnung durch die Behörde stets auf sein Meinungsäußerungsrecht. Dieses decke aber nunmal nur den Inhalt der E-Mails ab und nicht die gelisteten Adressaten. Sobald diese offen aus den Mails herauszulesen seien, würden die Rechte der Adresseninhaber auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

 

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, https://www.mz-web.de/merseburg/hunderte-adressen-im-verteiler-merseburger-muss-fuer-wut-mails-ueber-2-000-euro-zahlen-32033308?originalReferrer=https://t.co/044topIGW4&originalReferrer=https://www.google.com/

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