Welche Auswirkungen hat KI aus Sicht des Betriebsrats ? Welche Rechte hat der BR bei…
Unternehmen tragen Mitverantwortlichkeit für Datenschutz auf Facebook-Seiten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage für die dort stattfindende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind.
Der EuGH stellt fest, dass einem Fanpage-Betreiber selbst dann eine Mitverantwortung für die Datenverarbeitungsprozesse bei Facebook zukommen kann, wenn er faktisch keine Möglichkeit hat, diese unmittelbar zu beeinflussen. Die Anerkennung der gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreiber ermögliche es, Besuchern einer Fanpage den vom Gesetz bezweckten umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten.
Auch wenn das Urteil noch auf der vor der Datenschutzgrundverordnung geltenden Rechtslage beruht, ist der vom Gericht festgelegte Grundsatz der gemeinsamen Verantwortlichkeit auch auf das neue Recht übertragbar. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil für das weitere aufsichtsrechtliche Vorgehen mit sich bringt, werden die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern nun zeitnah entscheiden.
This Post Has 0 Comments