Was sich öffnen soll, muß sich auch öffnen
BAG sieht in Öffnungsklausel keinen Ermessenspeilraum für Gewerkschaft gegenüber Betriebsräten
Leiharbeiter
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberl
Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen
Die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann deshalb der Einstellung seine Zustimmung verweigern. Dies hat das Lan