Wettbewerber können nicht abmahnen
Kein Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons von Facebook
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Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechn