Schwerbehinderung1. Januar 1970Ein Beschäftigter der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beansprucht weil er sich wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals benachteiligt sieht muss Indizien dafür vortragen dass seiWeiterlesen