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Datenschutzbehörden: Googles Datenschutz mangelhaft

Bonn/Berlin 16. Oktober 2012 Heute haben die europäischen Datenschutzbehörden dem US-amerikanischen Unternehmen Google das Ergebnis ihrer Prüfung der Datenschutzerklärung mitgeteilt die das Unternehmen am 1. März 2012 in Kraft ges

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Eine ordentliche Kündigung

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt

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