Aktenklammern in der Jackentasche
Kein Schmerzensgeld trotz möglicherweise unbegründeten Diebstahlsvorwurfs
Kein Schmerzensgeld trotz möglicherweise unbegründeten Diebstahlsvorwurfs
Der BGH stellt klar, dass das elektronische Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail nicht genügt, um eine Einwilligung nachzuweisen