Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit1. Januar 1970Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unterWeiterlesen
Auflösungsantrag1. Januar 1970Eine Kündigung ist nicht wirksam, nur weil Arbeitskollegen ihrerseits mit Eigenkündigung drohenWeiterlesen