Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit 1. Januar 1970 Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter Weiterlesen→
Auflösungsantrag 1. Januar 1970 Eine Kündigung ist nicht wirksam, nur weil Arbeitskollegen ihrerseits mit Eigenkündigung drohen Weiterlesen→