Sicherheitsrisiko!?“, weil mit einer Chinesin verheiratet
Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde
Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen