Persönlichkeitsrecht
Arbeitgeber muss persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen
Arbeitgeber muss persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen
Schwere Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht
Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen
Klage einer Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages unzulässig