Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen
Verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann die ordentliche Kündigung rechtfertigen
Täuschung des Arbeitnehmers über seine Einsatzfähigkeit