Bezahlter Jahresurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung