Das BVerwG hat entschieden, dass das generelle Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht verstößt
Eine Kündigung verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie wegen der Eheschließung des Arbeitnehmers mit einer chinesischen Staatsangehörigen ausgesprochen wurde