Insolvenzanfechtung von Lohnzahlung
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse r&uu