Visuelle Überwachungsmaßnahmen
Videoüberwachung bei der „Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG“
Videoüberwachung bei der „Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG“
Der BGH stellt klar, dass das elektronische Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail nicht genügt, um eine Einwilligung nachzuweisen