Betriebsratswahl
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind können dort in den Betriebsrat gewählt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind für den Be
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen mindestens sechs Monate tätig sind können dort in den Betriebsrat gewählt werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind für den Be
Betriebsratswahl im Betrieb "Zentrale" der Daimler AG vom 10.03.2010 ist unwirksam
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberl
Eine auf der Grundlage eines unwirksamen Tarifvertrags durchgeführte Betriebsratswahl ist anfechtbar. Unwirksam ist ein Tarifvertrag der vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abweichende Arbeitnehmer- vertretungsstrukturen bestimmt ohne den hierf&uu