skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünsc
Weiterlesen
Back To Top