Arbeitsvertrag nach arglistiger Täuschung unwirksam1. Januar 1970Täuschung des Arbeitnehmers über seine EinsatzfähigkeitWeiterlesen
Arbeitszeit1. Januar 1970 Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur ZWeiterlesen