Arbeitsvertrag nach arglistiger Täuschung unwirksam
Täuschung des Arbeitnehmers über seine Einsatzfähigkeit
Täuschung des Arbeitnehmers über seine Einsatzfähigkeit
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Z