Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Schwere Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Schwere Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei freigestelltem Arbeitnehmer
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Z