Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünsc
Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer