Zulässigkeit von Werbeanrufen
Der BGH stellt klar, dass das elektronische Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail nicht genügt, um eine Einwilligung nachzuweisen
Der BGH stellt klar, dass das elektronische Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail nicht genügt, um eine Einwilligung nachzuweisen