Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde
Eine Kündigung ist nicht wirksam, nur weil Arbeitskollegen ihrerseits mit Eigenkündigung drohen
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner?
Kein Schmerzensgeld trotz möglicherweise unbegründeten Diebstahlsvorwurfs
Klage einer Beamtin auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung teilweise erfolgreich