Die gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, Beschäftigten homeoffice anzubieten, ist ausgelaufen (§ 28b Abs. 4…
Streit um Mitbestimmung des Betriebsrats beim Home-Office
Ob der Betriebsrat ein exklusives Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von „Home-Office“ in einem Unternehmen erhalten soll, sorgt anscheinend für Streit in der Bundesregierung. Wie lto.de berichtet, wird ein Entwurf seitens Arbeitsminister Hubertus Heil von der Union abgelehnt, wonach § 87 I BetrVG um den Tatbestand der „Ausgestaltung von mobiler Arbeit“ ergänzt werden solle. Die Union lehnt dies wohl ab, da eine Regelung der Materie nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen sei.
Teilweise wird auch darauf verwiesen, dass durch die Regelung und Einführung von Home-Office ohnehin schon einige andere Tatbestände der Mitbestimmung erfüllt sein, weswegen eine explizite Regelung rein darauf abziele einen deklaratorischen bzw. symbolischen Mehrwert zu schaffen. Hingegen wird auch betont, dass eine Regelung notwendig sei, um dem Betriebsrat vollumfängliche Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben und nicht lediglich ein indirektes Einwirkungsrecht mittelbar über andere Tatbestände der Mitbestimmung im BetrVG.
Quelle: lto.de, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/betriebsrat-mitbestimmung-homeoffice-mobile-arbeit-bmas-kanzleramt-corona-arbeitsrecht/?r=rss, zuletzt gepr. 08.02.2020
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