Rechtsanwältin Patricia Ott ist schwerpunktmäßig in den Gebieten Arbeitsrecht und Disziplinarrecht tätig.
Sie hat umfangreiche Erfahrung im Kollektivarbeitsrecht, berät Gremien und Arbeitgeber bei der Analyse und Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Zugleich ist sie versiert im Individualarbeitsrecht und betreut dort alle Mandanten in Anliegen wie z.B. Kündigungsrecht oder Lohnfragen.
Frau Ott bietet ihren Mandanten zugeschnitten auf ihre individuelle Situation eine lösungsorientierte, professionelle Unterstützung. Sollte sich ein gerichtlicher Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, steht Ihnen mit Frau Ott auch eine erfahrene Prozessanwältin zur Seite.
Kurz-Vita
Rechtsanwältin Ott studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Hamburg und absolvierte parallel eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück. Im Studium legte sie den Schwerpunkt zunächst auf den strafrechtlichen Bereich (Wirtschaftsstrafrecht & Kriminalität). Das Referendariat verbrachte sie u. a. bei der Staatsanwaltschaft Lübeck sowie bei einer renommierten Hamburger Strafrechtskanzlei. Seit der Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2007 leitet Frau Ott ihre eigene Kanzlei in Hamburg. Dabei ist sie erfahrene Beraterin, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht, und dabei bundesweit tätig.
Kompetenzen
Individualarbeitsrecht
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Themen wie:
- Abmahnung
- Kündigung
- Lohnauszahlung
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Wiedereingliederung/BEM
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Urlaubsansprüche
- Aufhebungsvertrag
- Abfindungshöhe
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Nebentätigkeit
- etc.
- arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren in allen Instanzen
Kollektivarbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht, insbesondere Sozialkassenverfahren (Soka-Bau)
- Betriebsverfassungsrechtliche Beratung und Interessenvertretung von Betriebsräten (BR, GBR, KBR) und Arbeitgebern
- Prüfung von vorhandenen BVs, Beratung und Begleitung von Betriebsräten bei Verhandlungen zu neuen BVs, insbesondere zu den Themen EDV und Datenschutz
- Beisitzerin in Einigungsstellen
- Personalvertretungsrecht
- arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren in allen Instanzen
Disziplinarrecht
- Beratung und Verteidigung von Beamten und Soldaten
- Disziplinarermittlungsverfahren
- gerichtliches Disziplinarverfahren