skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Stärkung von Betriebsratsrechten? – geplantes Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 31.03 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll sowohl Wahl, Zusammenarbeit und Gründung von Betriebsräten erleichtern und ihre Rechtspositionen stärken. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar – es muss noch das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren im Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates durchlaufen.

Inhaltlich sieht der Entwurf zunächst einen verbesserten Kündigungsschutz für Mitglieder des BR, sowie Ansprüche auf Weiterbildung zur digitalen Arbeitsweise vor. Dies ist wohl als Reaktion auf die mit der Corona-Pandemie ausgelösten Unklarheiten zurückzuführen und stellt den Versuch gesetzlicher Regelungsklarheit dar.
Des Weiteren vorgesehen sind Anpassungen des Wahlprozesses: Stützunterschiften für Wahlvorschläge sollen verringert werden, das Wahlrecht Auszubildender wird angepasst, und die Anfechtung einer BR-Wahl wird teilweise erschwert. Hinzukommen weitere Mitbestimmungsrechte insbesondere bezüglich der Fragen rund um „Homeoffice“ sowie das digitale Arbeiten. Auch die Beschlussfassung und die Vereinbarungen von BVen, Sozialplänen und Interessensausgleichen sollen digital – mittels elektronischer Signatur – möglich sein.

Auch der Datenschutz und dessen Anforderungen sollen sowohl für den Arbeitgeber aber auch der Betriebsräte konkretisiert werden, wobei auch eine gegenseitige Unterstützungspflicht vorgesehen ist.

Insofern bleibt abzuwarten, welche konkreten Regelungen das Gesetz nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens vorsieht.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/bundeskabinett-beschliesst-betriebsraetemodernisierungsgesetz.html; Spiegel.de, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/betriebsraete-kabinett-beschliesst-einfachere-gruendungen-und-mehr-schutz-a-fd0aab78-5abf-4aae-b34b-dd44f4976c7a

This Post Has 0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top