Schnell-Check
Sind Ihre BV fit für den neuen Datenschutz?
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das BDSG-neu verlangen ab 2018 von Betriebsräten und Personalvertretungen Anpassungen im datenschutzrechtlichen Kurs.
Viele „alte“ Betriebsvereinbarungen sind renovierungsbedürftig. Bei neuen Projekten ist auf die korrekte Ausrichtung auf das neue Datenschutzrecht zu achten.
Fehler vermeiden
Die Kanzlei Dr. Stumper empfiehlt hierfür eine sorgfältige anwaltliche Beratung von Anfang an. Ein schwerer Fehler liegt darin, selbst an der Materie herumzuwerkeln und sich der Hoffnung hinzugeben, der Anwalt könne dann am Ende „mal eben drübergucken“.
Ein ebenso schwerer Fehler ist es, in einer so schwierigen und anspruchsvollen Thematik die Erstellung und Formulierung von Betriebsvereinbarungen IT-Beratern anheimzustellen. Wer keine juristische Ausbildung nachweisen kann, sollte die Finger davon lassen, rechtlich zu beraten. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch unseriös. Sehr sinnvoll ist es dagegen, vorher oder parallel zur anwaltlichen Beratung IT-Berater hinzuzuziehen – zur IT-Beratung.
Pauschales Servicepaket
Im Rahmen der rechtlichen Beratung gibt es allerdings unterschiedliche Bedürfnisse.
Um zu ergründen, wie groß ein Beratungsbedarf sein kann, ist es manchmal sinnvoll, alte BV oder laufende Projekte darauf überprüfen zu lassen.
- Manchmal genügt schon der bloße Austausch der Paragraphen und Artikel.
- Manchmal müssen einzelne Passagen umgeschrieben oder ersetzt werden.
- Und manchmal muss die gesamte Struktur überarbeitet werden.
Download hier
Für diese Überprüfung bietet die Kanzlei Dr. Stumper aktuell ein Servicepaket mit Pauschalpreisen an.
Laden Sie hier ein kombiniertes Beschluss- und Kostenübernahmeformular herunter:
Das sind die Details
Die Prüfung enthält
- notwendige Korrekturen bei falschen Begriffen
- Ersetzen bzw. Anpassen veralteter Rechtsvorschriften
- Kommentierung struktureller Mängel
- Eein Fazit mit „to-do“-Liste
Die Analyse erfolgt durch Kommentare am Textrand. Die Korrekturen erfolgen im Text selbst. Beide Bearbeitungen erfolgen im Modus „Änderungen verfolgen“ in „MS-Word“.
Achtung: diese Leistung ersetzt nicht die umfassende und detaillierte Rechtsberatung, die im Normalfall erforderlich ist; es handelt sich um einen fokussierten Schnell-Check.
Der Auftrag kommt durch Zusendung der komplett ausgefüllten und unterschriebenen Beschluss- und Kostenübernahmeerklärung per Mail zustande.
Voraussetzung der Auftragsannahme ist die digitale Übermittlung des zu prüfenden Textes im Format „MS-Word“. Die Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzlei findet ausschließlich per E-Mail statt.
Pauschalpreis
- BV ohne Anlagen (max. 20 Seiten)
998.- EUR - BV mit Anlagen (max. 50 Seiten)
1498.- Euro
Sollte Ihre BV die o.g. Seitenzahlen überschreiten, so nehmen Sie bitte separat zu uns Kontakt auf, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.