skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts: Unternehmen sollten verpflichtet werden die effektive Arbeitszeit zu Überwachen

Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Pitruzzella seien Unternehmen verpflichtet die tatsächliche, effektive Arbeitszeit ihrer Angestellten generell zu überwachen. Dies sei insbesondere zur Einhaltung der EU-Grundrechtscharta und der Richtlinie 2003/88 nötig. Letzte regelt explizit die Rechte der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Um diese Ansprüche durchsetzbar zu machen, müsse klar sein, wie langer der jeweilige Arbeitnehmer bereits gearbeitet hat. Darüberhinaus müsse der Schutz des Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz nach der Richtlinie 2003/88 unbedingt geschützt werden. Effektiv gelinge dies nur durch eine vom Unternehmen geführte Arbeitszeitüberwachung.

Der Thematik liegt ein Rechtsstreit zwischen Gewerkschaften aus Spanien und dem dortigen Sitz der Deutschen Bank zugrunde. Die Gewerkschaften hatten kritisiert, dass u.a. Überstunden nicht korrekt erfasst würden und daher die Arbeitnehmer einem enormen Nachteil ausgesetzt seien. Daher verlangten die Gewerkschaften vor dem zuständigen spanischen Gericht die Feststellung, dass die Deutsche Bank eine korrekte Erfassung garantieren müsse. Das Gericht hat die Entscheidung aber an den EuGH weitergegeben.
Die Deutsche Bank argumentiert, eine Überwachung jeglicher Arbeitszeiten sei nicht gesetzlich geregelt und könne daher nicht verlangt werden. Vielmehr sei man nur dafür verantwortlich, dass z.B. Überstunden vom Arbeitnehmer dokumentiert werden könnten.

 

Quelle: Pressemitteilung des EuGH –  https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-01/cp190008de.pdf

This Post Has 0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top