skip to Main Content
040 88099981 info@firstlex.de Login

Rechnungen an den BR dürfen nicht an das Unternehmen gestellt werden

Unwissenheit in den Abteilungen der Arbeitgeber sorgt zunehmend für eine Umgehung des Rechts bei Abrechnungen. Viele wissen nicht, dass es einen schweren Verstoß gegen anwaltliches Standesrecht darstellt, wenn Anwaltsrechnungen nicht an den Mandanten, sondern an jemand anderen gehen.

Ich erhalte in letzter Zeit immer mehr Schreiben von Unternehmen, die mich direkt auffordern, meine Rechnungen künftig nur noch an bestimmte Mailpostfächer zu senden, die sie für ihre Auftragnehmer eingerichtet haben.

Damit wird die besondere Stellung des Betriebsrats und die besondere Stellung des Anwalts ignoriert. Das kann erhebliche Probleme erzeugen.

Ein Anwalt, der einen BR zum Mandanten hat, muß seine Rechnungen an den BR ausstellen und senden. Macht er das anders, so bricht er seine Schweigepflicht.
Aber muß nicht der BR am Ende sowieso die Rechnung an den AG durchleiten ? Ja, klar – aber damit entscheidet dann der BR über seine Rechte aus dem Mandant. Der Anwalt darf das nicht.

Hinzu kommt: es ist zuerst die Aufgabe des BR, zu prüfen, ob die Rechnung korrekt ist. Macht er das nicht und läßt einfach eine fertige Rechnung ungeprüft direkt an das Unternehmen senden, geht er das Risiko ein, dass der AG ihm später vorhält, er begehe Untreue.

TIP: Als BR sollten Sie immer darauf bestehen, dass Ihnen Rechnungen externer Berater an Ihre BR-Adresse zugestellt werden. Das müssen Sie auch Ihrem Arbeitgeber bzw. den jeweiligen Abteilungen klarmachen. Es ergibt sich schlicht aus Ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Sonderstellung. Sie sind Leistungsempfänger und damit Rechnungsempfänger, nicht das Unternehmen.
Ist der externe Berater Rechtsanwalt, kommt noch sein standesrechtliches Mandatsgeheimnis hinzu. Das darf er nicht brechen. Er darf seine Rechnung nur Ihnen zustellen (etwas anderes gilt nur, wenn es sich um Rechnungen aus Einigungsstellen- oder Gerichtsverfahren handelt).

This Post Has 0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back To Top