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„Rasse“ auch in neuen Gesetzen: Zeit fürs Radiergummi

Schon im Studium fragte ich mich, warum es in Art. 3 Abs. (3) Grundgesetz heißt:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Damals stritt man allerdings noch über Negerküsse. Es fand sich niemand, der die Formulierung im Grundgesetz problematisch fand. Es gab ja auch noch keine Sozialen Medien.

Nun ist das Grundgesetz schon etwas älter und man faßt es nicht so gerne an. Aber wie kommt es, dass in einem so neuen Gesetz wie der DSGVO immer noch der Begriff der „Rasse“ vorkommt ?

Art. 9 Abs. (1) der DSGVO lautet:
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“

Es gibt keine menschlichen Rassen.
Zeit für das Radiergummi.

Mehr Infos wie diese ?

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